Unsere Vision
Wir wollen eine innovative, wissenschaftliche und zeitgemäße Gesundheitseinrichtung sein, in der der Einzelne alle seine gesundheitlichen Bedürfnisse in einem einzigen Zentrum befriedigen kann, die mit ihrem Ruf und ihrer Zuverlässigkeit führend in ihrer Region ist und in der die Zufriedenheit von Patienten und Mitarbeitern ein Höchstmaß erreicht.
Unser Auftrag
Bereitstellung von ethischen, effektiven, qualitativ hochwertigen, leicht zugänglichen und freundlichen Gesundheitsdiensten im Rahmen eines Teamansatzes, der die Zufriedenheit von Patienten und Mitarbeitern in den Vordergrund stellt und sich eng an modernen wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen orientiert, die die Bedürfnisse und Erwartungen der Gesellschaft berücksichtigen.
Unsere Qualitätspolitik
Unser Zentrum, das sich zum Ziel gesetzt hat, mit modernen Diagnosemethoden in kurzer Zeit Diagnosen zu stellen und Behandlungen zu planen, ohne dabei Kompromisse bei der Qualität einzugehen, steht unseren Patienten mit Abteilungen zur Verfügung, die sich gegenseitig unterstützen.
Unsere Werte
Wir stellen die öffentliche Gesundheit in den Vordergrund.
Wir legen Wert auf die Sicherheit der Patienten.
Wir unterstützen die Verbesserung der Qualität der Gesundheitsdienste, indem wir die sich entwickelnden Technologien verfolgen.
Wir bieten Gesundheitsdienste mit personalisierten Diagnosen und Behandlungen.
Wir führen alle unsere Praktiken im Rahmen der ethischen Regeln durch.

Studien der Abteilung Qualitätsmanagement;
Die Koordinierung der im Rahmen der Qualitätsstandards im Gesundheitswesen durchgeführten Arbeiten zu gewährleisten, die zur Verbesserung geschaffenen und überwachten Korrektur-, Vorbeugungs- und Abhilfemaßnahmen zu bewerten, zusammen mit den Abteilungen Analysen für die Abteilungsziele und -indikatoren durchzuführen und die Ergebnisse zu bewerten, die in der Einrichtung bestehenden Probleme als Ergebnis von Selbstbewertungen zu identifizieren, sie zu priorisieren und Verbesserungsmaßnahmen in dieser Richtung durchzuführen und zu gewährleisten.
Sicherstellen und Verfolgen der Umsetzung von Aktivitäten zum Risikomanagement. Verfolgen der Änderungen in den neuen und aktuellen Standards. Durchführen von Schulungsaktivitäten im Zusammenhang mit dem Qualitätsmanagementsystem und den Qualitätsstandards im Gesundheitswesen. Mitwirkung als Mitglied in den im Rahmen der Qualitätsstandards im Gesundheitswesen festgelegten Ausschüssen und Verfolgen der Sitzungen.
Verfahren für die Begleitperson:
- Über die Notwendigkeit einer Begleitperson entscheidet der Arzt des Patienten.
- Die Begleitpersonen werden darüber informiert, dass sie dem Patienten gegenüber nur die Anweisungen des Arztes und des Pflegepersonals befolgen dürfen.
- Die Zahl der Begleitpersonen ist auf eine Person begrenzt. Dies kann sich bei Bedarf ändern.
- Der Patient wird darüber informiert, dass die Krankenschwestern der Abteilung im Falle eines Wechsels des Begleiters informiert werden sollten.
- Im Allgemeinen werden die zu berücksichtigenden Aspekte in Bezug auf die Verwendung von Waren, Materialien, Lärm, laute Geräusche, Rauchen/Alkohol erläutert. Die Begleitpersonen müssen die Regeln des Krankenhauses einhalten.
- Begleitpersonen können die Begleitstühle in den Patientenzimmern zum Ausruhen benutzen.
- Begleitpersonen dürfen (außer auf ärztliche und pflegerische Anweisung) keine Anwendungen für den Patienten durchführen.
- Begleitpersonen ist es untersagt, in der Einrichtung Tabak und alkoholische Substanzen zu konsumieren.
- Begleitpersonen sollten dem Patienten keine Speisen und Getränke bringen und ihm keine Speisen und Getränke geben, ohne den Arzt oder die Krankenschwester zu konsultieren.
- Bei Problemen mit dem Patienten wird zuerst die Krankenschwester informiert.
Patientenrechte
Auf der Grundlage der “Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in Einrichtungen des Gesundheitswesens” soll sichergestellt werden, dass Patienten und deren Angehörige, die sich an unser Zentrum wenden, ihre in der Gesetzgebung festgelegten Rechte wahrnehmen können, um Verletzungen der Patientenrechte zu verhindern und Gesundheitsdienstleistungen in einer Weise zu erbringen, die den Menschenrechten und der Menschenwürde entspricht.
01.08.1998 datiert und 23420 nummeriert Amtsblatt in Übereinstimmung mit der Verordnung über Patientenrechte, jeder, der sich an unsere Einrichtung wendet;
- Von der Dienstleistung im Allgemeinen zu profitieren: Inanspruchnahme von Aktivitäten zur Förderung einer gesunden Lebensweise und von präventiven Gesundheitsdiensten im Rahmen der Grundsätze von Gerechtigkeit und Gleichheit,
- Gleicher Zugang zu Dienstleistungen: Zugang zu Dienstleistungen unabhängig von Ethnie, Sprache, Religion und Sekte, Geschlecht, politischer Meinung, philosophischer Überzeugung, wirtschaftlichem und sozialem Status,
- Informationen Informationen über alle Arten von Dienstleistungen und Einrichtungen,
- Auswahl und Wechsel der Gesundheitseinrichtung: Auswahl und Wechsel der Gesundheitseinrichtung und Inanspruchnahme der Gesundheitsdienste in der Gesundheitseinrichtung seiner Wahl,
- Erkennen, Auswählen und Wechseln des Personals: Die Identität, die Aufgaben und die Titel von Ärzten und anderem Personal, das Gesundheitsleistungen erbringen wird und erbringt, zu erfahren, auszuwählen und zu wechseln,
- Anforderung von Informationen: Mündliche oder schriftliche Anforderung aller Arten von Informationen über den Gesundheitszustand,
- Vertraulichkeit: Alle Arten von Gesundheitsdienstleistungen in einer Umgebung zu erhalten, die für Vertraulichkeit geeignet ist,
- Einwilligung und Ermächtigung: Einholung der Zustimmung zu medizinischen Eingriffen und Inanspruchnahme der Dienstleistung im Rahmen der Zustimmung, Verweigerung und Aussetzung: Verweigerung der Behandlung und Antrag auf deren Abbruch,
- Sicherheit Gesundheitsfürsorge in einer sicheren Umgebung erhalten,
- Erfüllung der religiösen Pflichten: Erfüllung ihrer religiösen Pflichten im Rahmen der Möglichkeiten der Organisation und der von der Verwaltung getroffenen Maßnahmen,
- Respektiert zu werden: Eine freundliche, freundliche, mitfühlende medizinische Versorgung mit Respekt, Sorgfalt und Aufmerksamkeit zu erhalten,
- Komfort: Gesundheitsversorgung in einer Umgebung, in der alle hygienischen Bedingungen gegeben sind und alle lärmenden und störenden Faktoren beseitigt sind,
- Besuche: Empfang von Besuchern in Übereinstimmung mit den von den Einrichtungen und Organisationen festgelegten Verfahren und Grundsätzen: Beantragung einer Begleitperson im Rahmen der Gesetzgebung, der Möglichkeiten der Gesundheitseinrichtungen und -organisationen und wenn es der Arzt für angemessen hält,
- Antrags-, Beschwerde- und Klagerecht: Im Falle einer Verletzung ihrer Rechte, alle Arten von Antrags-, Beschwerde- und Klagerechten im Rahmen der Gesetzgebung zu nutzen,
- Kontinuierliche Pflege: Das Recht auf Gesundheitsversorgung so lange wie nötig.
Verantwortlichkeiten des Patienten
- Der Patient ist verpflichtet, Änderungen seiner gesundheitlichen, sozialversicherungsrechtlichen und persönlichen Daten rechtzeitig mitzuteilen.
- Der Patient muss vollständige Angaben zu seinen früheren Krankheiten, etwaigen Medikamenten und allen Informationen über seinen Gesundheitszustand machen.
- Der Patient sollte den Empfehlungen zur Behandlung und Medikation aufmerksam zuhören und nachfragen, wenn er etwas nicht versteht.
- Er/sie ist verpflichtet, die empfohlene Behandlung einzuhalten und wie beschrieben anzuwenden und sollte informieren, wenn er/sie sie nicht anwendet.
- Der Patient ist für die Probleme verantwortlich, die durch die Nichtannahme der Behandlung oder die Nichtbeachtung der Empfehlungen entstehen können.
- Der Patient muss sich an die Regeln und Praktiken der Gesundheitseinrichtung halten, an die er sich wendet.
- Der Patient muss mit dem Arzt und dem anderen Gesundheitspersonal in jeder Phase des Diagnose- und Behandlungsprozesses zusammenarbeiten.
- Der Patient muss den Termin und die Uhrzeit einhalten und die entsprechenden Stellen über Änderungen informieren.
- Der Patient muss angeben, ob er den Plan für die medizinische Versorgung und die Versorgung nach der Entlassung wie erwartet richtig verstanden hat.
- Der Patient trägt die Verantwortung für die Folgen, wenn er die Behandlung ablehnt oder die Empfehlungen nicht befolgt.
- Der Patient muss die Rechte des Personals der Einrichtung, anderer Patienten und Besucher respektieren.